Die Antworten auf vier häufig gestellte Fragen:
„Welcher Beweiswert ist für meinen digitalen Prozess ausreichend?“
Da die elektronische Signatur der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist, ist ein digital signiertes Dokument einem schriftlich signierten Dokument rechtlich gleichgestellt. Die elektronische Signatur muss dann den Anforderungen des Gesetzgebers genügen.
Erfahren Sie innerhalb von 15 Minuten alles über die digitale Signatur und Rechtsgültigkeit.